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Gasspeicherumlage entfällt ab 1. Januar 2026

PRESSEMITTEILUNG

Gasspeicherumlage entfällt ab 1. Januar 2026

Berlin/Düsseldorf, 20. November 2025  Die Trading Hub Europe GmbH (THE) erhebt ab dem 1. Januar 2026 keine Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage). Die Nichterhebung der Umlage steht unter der Bedingung, dass das Umlageverfahren mit Inkrafttreten des geänderten EnWG abgeschafft wird. Sollte die  Gesetzesänderung wider Erwarten nicht in Kraft treten, wird die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026 weiterhin 2,89 EUR/MWh betragen.

Hintergrund der bisher erhobenen Gasspeicherumlage sind die Regelungen des EnWG, die Füllstandsvorgaben für Speicher vorsehen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verschiedene Maßnahmen von THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Hierzu zählten insbesondere die Befüllung diverser Gasspeicher.

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