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Gasspeicherbefüllungsverordnung

Speicherbefüllung durch THE

Gemäß der Verordnung zur Verfügungstellung unterbrechbarer Speicherkapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Gasspeicherbefüllungsverordnung) beginnt THE mit der Befüllung des Speichers Rehden.

Die Verordnung verpflichtet Betreiber von Gasspeichern, deren Speicher einen besonders niedrigen Füllstand zum 1. Mai (weniger als 5 %) oder 1. Juni (weniger als 10 %) eines Jahres aufweisen, die von einem Nutzer dieses Speichers gebuchten, aber nicht genutzten Kapazitäten dem MGV als unterbrechbare Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, so dass eine rechtzeitige Befüllung des Speichers zur Erreichung der Füllstandsvorgaben erfolgen kann.

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