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Transparenzveröffentlichung nach § 35g Absatz 6 EnWG

Transparenzveröffentlichung nach § 35g Absatz 6 EnWG

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 283 vom 27.11.2025) wird das Umlageverfahren nach § 35e EnWG auf das Erstattungsverfahren nach § 35f EnWG umgestellt, sodass THE als Marktgebietsverantwortlicher ab dem 01. Januar 2026 keine Gasspeicherumlage mehr erhebt.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27.11.2025. Gemäß Artikel 4 des Gesetzes, tritt dieses am Tag nach der Verkündung, somit am 28.11.2025, in Kraft. Hierdurch entfallen die in der Pressemitteilung der THE vom 20.11.2025 sowie in der Transparenzveröffentlichung vom 20.11.2025 dargelegten Vorbehalte zum nicht rechtzeitigen Inkrafttreten des Gesetzes.

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