Bilanzkreisverantwortliche


Bilanzkreisverantwortliche


Informationen und Services für Netzbetreiber

Im Folgenden stellen wir Ihnen Informationen und Services für Netzbetreiber bereit.


Allokations- und Clearingprozess

Allokationen dienen zur Zuordnung von Gasmengen zu den jeweiligen Bilanzkreisen oder (Sub)Bilanzkonten. Der Netzbetreiber sendet die entsprechenden Allokationsdaten im Format ALOCAT an die Trading Hub Europe. Der Marktgebietsverantwortliche führt eine Bilanzierung der Daten durch und leitet die Allokationsdaten an die Bilanzkreisverantwortlichen weiter. 


Detaillierte Informationen bezüglich des Allokationsprozesses und der relevanten Fristigkeiten finden Sie hier


Treten nach Versand der finalen Allokationen Abweichungen gegenüber den Erwartungen auf, kann durch eine Clearingallokation eine Korrektur der Abweichungen erfolgen. Die Fristen für die Übermittlung einer Clearingallokation sind:


•    für SLP-Punkte von D-1KT, 13:01 Uhr bis spätestens M+2M-10WT (-1KT) 
•    für alle anderen physischen Punkte von M+15WT bis spätestens M+2M-10WT (-1KT).


Vor Übermittlung der relevanten Clearingallokation muss durch den Bilanzkreisverantwortlichen eine entsprechende Clearingnummer beantragt und an den Netzbetreiber übermittelt werden. Diese Clearingnummer ist vom Netzbetreiber bei Versand der Clearingallokation zu verwenden.


Im RLM-Bereich ist darüber hinaus im Ausnahmefall ein reines Netzbetreiberclearing möglich. 


Zur Vereinfachung der Kontaktaufnahme zwischen Netzbetreibern und Bilanzkreisverantwortlichen veröffentlicht Trading Hub Europe unternehmensspezifische Ansprechpartner zu diesem Themenkomplex. Die entsprechende Veröffentlichung wird im Portal durchgeführt. 

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen unsere Kollegen aus dem Bereich Datenmanagement sowie Kundenbeziehung gerne zur Verfügung. 

Deklarationsprozess

loading...

Marktraumumstellung

loading...

Mehr-/Mindermengenabrechnung

loading...

Netzkontobilanzierungsobjekt

loading...

Netztopologie

loading...

Tägliche Netzkontoabrechnung

loading...

Prüfungspflicht § 50

loading...

Transparenzliste

loading...