Bilanzkreisverantwortliche


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Prüfungspflicht § 50

Informationen zur Prüfungspflicht gemäß § 50 KoV finden Sie hier

Den aktuellen Kurzbericht vom September 2022 finden Sie hier.

Gemäß §50 KoV sind die Namen der pönalisierten Netzbetreiber unter der Angabe des Grundes der Pönalisierung auf der Website des Marktgebietsverantwortlichen zu veröffentlichen. 

Innerhalb der Prüfungspflicht wurde 2022 der Netzbetreiber Stadtwerke Meiningen GmbH (Grund: Keine Rückmeldung innerhalb der Überprüfungsfrist) pönalisiert. 

Innerhalb der Prüfungspflicht wurde 2021 der Netzbetreiber Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH (Grund: Keine Rückmeldung innerhalb der Überprüfungsfrist) pönalisiert. 

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie dazu gerne unser Kunden- & Vertragsmanagement.