Bilanzkreisverantwortliche


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Prüfungspflicht § 50

Informationen zur Prüfungspflicht gemäß § 50 KoV finden Sie hier

 

Den aktuellen Kurzbericht vom September 2023 finden Sie hier.

Gemäß §50 KoV sind die Namen der pönalisierten Netzbetreiber unter der Angabe des Grundes der Pönalisierung auf der Website des Marktgebietsverantwortlichen zu veröffentlichen. 

Innerhalb der Prüfungspflicht wurde 2023 der Netzbetreiber Stadtwerke Ochtrup (Grund: keine Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung gemäß §50 KOV 2022) pönalisiert.

Innerhalb der prüfungspflichtig wurde 2022 der Netzbetreiber Stadtwerke Meiningen GmbH (Grund: keine Rückmeldung innerhalb der Überprüfungsfrist) pönalisiert. 

Innerhalb der Prüfungspflicht wurde 2021 der Netzbetreiber Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH (Grund: keine Rückmeldung innerhalb der Überprüfungsfrist) pönalisiert. 

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie dazu gerne unser kunden- & vertragsmanagement.

 

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