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Was gibt´s Neues?

Konzept zur Erhebung der Gasspeicherumlage bis 2027 verlängert

Anpassung der bisherigen Befristung durch BNetzA genehmigt

Die Trading Hub Europe hat am 27.02.2024 einen Antrag auf Anpassung der Befristung des Konzepts zur Erhebung der Gasspeicherumlage gestellt. Das bisherige Konzept der THE vom 29.07.022 wurde von der BNetzA bis zum 31.03.2025 genehmigt. Der Antrag der THE erfolgte vor dem Hintergrund der Verlängerung des Anwendungszeitraums der Regelungen zu den Füllstandsvorgaben (§§35a bis 35g EnWG) bis zum 01.04.2027. Der Antrag zielte allein auf die Verlängerung des Konzepts ab. Eine inhaltliche Anpassung ist nicht erfolgt. Die BNetzA hat mit Beschluss BK7-24-01-003 den Antrag der THE genehmigt.

Änderungsfassung des Konzepts zur Methodik zur Erhebung einer Umlage nach §35e

Clean Version Konzept zur Methodik zur Erhebung einer Umlage nach §35e

 

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