Bilanzkreisverantwortliche


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Pressemitteilung

Veröffentlichung der Entgelte und Umlagen ab Oktober 2022

Berlin/Ratingen, 18. August 2022 Die Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht die Entgelte und Umlagen für die am 1. Oktober 2022 startende Umlageperiode. Die SLP Bilanzierungsumlage wird auf 5,70 EUR/MWh festgelegt, die RLM Bilanzierungsumlage auf 3,90 EUR/MWh. Für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas wird ein Konvertierungsentgelt in Höhe von 0,45 EUR/MWh und eine Konvertierungsumlage in Höhe von 0,38 EUR/MWh erhoben. Das VHP Entgelt wird auf 0,00148 EUR/MWh festgelegt, die Gasspeicherumlage wird 0,59 EUR/MWh betragen.

Die Festlegung der Bilanzierungsumlagen auf die genannten Höhen ist u.a. auf das insgesamt schwierige Marktumfeld, den prognostizierten Regelenergiebedarf und den entsprechenden Regelenergiekosten sowie auf die aktuellen Stände der SLP und RLM Bilanzierungsumlagekonten zurückzuführen.

Das Konvertierungsentgelt ist gemäß der Festlegung Konni 2 so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Vor diesem Hintergrund legt THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas auf 0,45 EUR/MWh fest.

Die Konvertierungsumlage dient neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung. Vor dem Hintergrund der von THE durchgeführten Prognosen wird die Konvertierungsumlage auf 0,38 EUR/MWh festgelegt

Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, beträgt ab dem 1. Oktober 2022 0,00148 EUR/MWh.

Erstmals erhoben wird ab Oktober 2022 die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage). Hintergrund ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Dies soll erreicht werden durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE. Ziel ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Der THE wurde hierdurch eine neue gesetzliche Aufgabe zugewiesen, was die Erhebung der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,59 EUR/MWh zur Deckung der mit der gesetzlichen Aufgabe verbundenen Kosten notwendig macht.

Die Bilanzierungsumlagen, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt sowie das VHP-Entgelt werden für die Dauer von 12 Monaten festgelegt, die Gasspeicherumlage für die Dauer von drei Monaten.

 

Bis 1. Oktober 2022

Ab 1. Oktober 2022

SLP Bilanzierungsumlage

0 EUR/MWh

5,70 EUR/MWh (0,57 ct/kWh)

RLM Bilanzierungsumlage

0 EUR/MWh

3,90 EUR/MWh (0,39 ct/kWh)

Konvertierungsentgelt

0,45 EUR/MWh

0,45 EUR/MWh (0,045 ct/kWh)

Konvertierungsumlage

0 EUR/MWh

0,38 EUR/MWh (0,038 ct/kWh)

VHP-Entgelt

0,001 EUR/MWh

0,00148 EUR/MWh (0,000148 ct/kWh)

Gasspeicherumlage

/

0,59 EUR/MWh (0,059 ct/kWh)

 

Neben diesen Entgelten und Umlagen wird ab dem 1. Oktober 2022 darüber hinaus die Gasbeschaffungsumlage erhoben. Die entsprechende Pressemitteilung dazu finden Sie hier.

THE hat FAQ Dokumente erstellt. Das FAQ Dokument für die Gasbeschaffungsumlage sowie die Gasspeicherumlage finden Sie hier, das FAQ Dokument für die weiteren Entgelte und Umlagen hier