Bilanzkreisverantwortliche


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Veröffentlichung des Konvertierungskontos

Gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur vom 21. Dezember 2016 (BK7-16-050) ist Trading Hub Europe als Marktgebietsverantwortlicher zur Veröffentlichung eines Konvertierungskontos verpflichtet. 

Der monatliche Saldo des Konvertierungskontos wird dabei zunächst auf vorläufiger Basis (dunkelgraue Hinterlegung der entsprechenden Zeile), spätestens fünf Werktage nach Abschluss des jeweiligen Monats, veröffentlicht. Die Veröffentlichung der finalen Stände erfolgt nach Vorlage der finalen Daten. 

Weitere Informationen zu den Konvertierungsveröffentlichungen finden Sie hier

Bitte beachten Sie: 
Bei der Veröffentlichung des finalen Konvertierungskontostandes ist zu beachten, dass Abrechnungen, die ihren Ursprung in früheren Leistungszeiträumen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, nachträglich Änderungen des veröffentlichten finalen Kontostandes bedingen können. Dies gilt insbesondere für die nachträgliche Zuordnung von Zinsen sowie sonstigen Kosten und Erlösen im Zusammenhang mit dem Konvertierungssystem. 

Konvertierungskonto