Bilanzkreisverantwortliche


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Änderungen der Präqualifikationsbedingungen

THE veröffentlicht die Änderungen der Präqualifikationsbedingungen für Regelenergieanbieter

Hiermit informiert THE gemäß § 8 Ziff. 1 S. 1 der Präqualifikationsregeln für die Teilnahme am bilateralen Regelenergiemarkt sowie Nutzungsbedingungen für die Ausschreibungsplattform der Trading Hub Europe GmbH (im Folgenden: „Präqualifikationsregeln“) über die Änderungen der Präqualifikationsregeln, gültig ab dem 16. Oktober 2023.

Die neuen Präqualifikationsregeln befinden sich hier.

Eine erneute Präqualifikation i.S.d. § 8 Ziff. 1 S. 2 wird nicht verlangt.

Die Änderungen betreffen einerseits eine Klarstellung zur Kommunikationsverbindung zwischen THE und Regelenergieanbieter (§ 4 Ziff. 3 lit. c), Punkt 4). Darin wird nunmehr klargestellt, dass der Regelenergieanbieter ausschließlich die bereits im Rahmen des bestehenden Bilanzkreisvertrages eingerichtete Kommunikationsverbindung zu nutzen hat.

Andererseits betreffen die Änderungen die Möglichkeit die geforderte „hinreichende Bonität“ i.S.d. § 4 Ziff. 4 Präqualifikationsregeln auch durch eine Beibringung von Unternehmenssicherheiten nachweisen zu können (§ 4 Ziff. 4 lit. c); § 6 Ziff. 4 lit. b) und § 6 Ziff. 9 der neuen Präqualifikationsregeln). Abweichend von der Anforderung einer Sicherheitsleistung für bereits präqualifizierte Regelenergieanbieter bei begründeten Fällen i.S.d. § 6 Ziff. 1,2 Präqualifikationsregeln ist die Sicherheit zum Nachweis der hinreichenden Bonität in unbeschränkter Höhe zu leisten.

Gemäß § 8 Ziff. 2 der Präqualifikationsregeln fordern wir die bereits präqualifizierten Regelenergieanbieter auf innerhalb von zwei (2) Wochen ihre Zustimmung zu den geänderten Präqualifikationsregeln zu erklären. Die Zustimmung kann schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich erklärt werden.

THE weist auf die Rechtsfolge des § 8 Ziff. 3 S. 1, 2. Alt. der Präqualifikationsregeln hin. Danach ist der Marktgebietsverantwortliche zur Entziehung der bestehenden Präqualifikation des Anbieters sowie zum sofortigen Ausschluss des Anbieters berechtigt, wenn die erbetene Zustimmung zu geänderten Präqualifikationsregeln vom Anbieter nicht fristgerecht erklärt wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter service@tradinghub.eu gerne zur Verfügung.