Bilanzkreisverantwortliche


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Pressemitteilung

Entgelte und Umlagen ab Oktober 2026

Für die neue Umlageperiode bleiben Bilanzierungsumlagen und Konvertierungsentgelt (H->L) weiterhin auf null, Konvertierungsumlage und VHP Entgelt sinken

Berlin/Düsseldorf, 19. August 2026. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht die Entgelte und Umlagen für die am 1. Oktober 2026 startende Umlageperiode.

Die SLP-Bilanzierungsumlage, die RLM-Bilanzierungsumlage und das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas verbleiben bei 0 EUR/MWh. Das VHP Entgelt und die Konvertierungsumlage werden auf 0,00141 EUR/MWh (VHP) bzw. 0,11 EUR/MWh (Konvertierungsumlage) gesenkt.

Gemäß der Festlegung GaBi Gas 2.0 ist der Marktgebietsverantwortliche verpflichtet, zwei getrennte Bilanzierungsumlagen für SLP und RLM Entnahmestellen zu ermitteln und zu erheben. Die Festlegung der entsprechenden Bilanzierungsumlagen auf 0 EUR/MWh ist u. a. auf die weiterhin stabilere Markt- und Preissituation, die prognostizierte Entwicklung des Regelenergiebedarfs sowie auch auf die aktuellen Stände der Bilanzierungsumlagekonten zurückzuführen. 

Das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas ist so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Ein Konvertierungsentgelt für die Konvertierungsrichtung von L-Gas nach H-Gas ist gemäß der derzeit gültigen Festlegung nicht vorgesehen.

Auf Basis des aktuellen Standes des Konvertierungskontos und der durchgeführten Prognosen legt THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas weiterhin auf 0 EUR/MWh fest.

Die Konvertierungsumlage dient neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung.

Konvertierung findet derzeit weiterhin fast ausschließlich in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas statt. Vor dem Hintergrund der weiterhin erhöhten jedoch im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Konvertierungsmengen in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas und des daraus resultierenden Regelenergiebedarfs wird die Konvertierungsumlage auf 0,11 EUR/MWh gesenkt.

Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, beträgt ab dem 1. Oktober 0,00141 EUR/MWh.

Die Bilanzierungsumlagen, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt sowie das VHP-Entgelt werden für die Dauer von 12 Monaten festgelegt.

 

Bis 1.10.2026

Ab 1.10.2026

SLP Bilanzierungsumlage

0 EUR/MWh

0 EUR/MWh

RLM Bilanzierungsumlage

0 EUR/MWh

0 EUR/MWh

Konvertierungsentgelt (H/L)

0 EUR/MWh

0 EUR/MWh

Konvertierungsumlage

0,18 EUR/MWh

0,11 EUR/MWh

VHP Entgelt

0,00198 EUR/MWh

0,00141 EUR/MWh

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