Im Januar 2025 wurden durch die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur auf Antrag der energielenker Handels GmbH, der energie schwaben GmbH, der Envitec Energy GmbH & Co. KG., der GETEC Energy Management GmbH, der GETEC green energy GmbH, der Stadtwerke Passau GmbH, der STAWAG sowie der der Verbio SE besondere Missbrauchsverfahren gegen Trading Hub Europe eingeleitet. In diesen Missbrauchsverfahren ging es um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Trading Hub Europe im Zusammenhang mit der Kündigung eines Biogas-Bilanzkreisvertrags.
Am vergangenen Freitag wurde durch die Beschlusskammer 7 die Entscheidung bezüglich der Missbrauchsverfahren veröffentlicht. Dabei wurden alle Anträge als unbegründet abgewiesen und somit die Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Trading Hub Europe im Zusammenhang mit der Kündigung festgestellt.
„Potenziell notwendige Kündigungen von Bilanzkreisverträgen werden durch uns grundsätzlich ausführlich geprüft, stellen die ultima ratio dar und erfolgen grundsätzlich nur, sofern die vertraglichen Möglichkeiten dies erlauben“, sagt Sanel Rekic, Leiter der Rechtsabteilung bei Trading Hub Europe. „Wir freuen uns, dass die Verfahren nun abgeschlossen wurden und begrüßen die Entscheidung der Beschlusskammer“.