Tenorziffer 9 lit. a) der Festlegung in Sachen Bilanzierung Gas vom 19. Dezember 2014 (BK7-14-020), zuletzt geändert mit Änderungsbeschluss vom 12.09.2025 (BK7-24-01-008, GaBi Gas 2.1), verpflichtet den Marktgebietsverantwortlichen (MGV), der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) einmal jährlich einen zusammenfassenden Bericht über die Beschaffung und den Einsatz von interner und externer Regelenergie im Marktgebiet THE zu übermitteln.
Als vierter Bericht dieser Art bietet er einen umfassenden Überblick über die Beschaffung und den Einsatz von Regelenergie sowie über die damit verbundenen Kosten und Erlöse im Gaswirtschaftsjahr (GWJ) 2024/25. Darüber hinaus wird die Inanspruchnahme von Flexibilitätsdienstleistungen im MOL-Rang 4 überprüft, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Beschaffung bzw. Bereitstellung von Regelenergie in benachbarten Marktgebieten. So sollen die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, und deren Beitrag zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität transparent dargestellt werden. Ziel des Berichtes, ist die Erfüllung der regulatorisch geforderten Transparenzpflichten sowie die Bereitstellung einer belastbaren Grundlage für die Bewertung der eingesetzten Maßnahmen durch die Regulierung.
Den Bericht haben wir für Sie hier bereitgestellt.