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Mit der Änderung des EnWG (BT-Drs. 21/1496) wird das Umlageverfahren nach § 35e EnWG auf das Erstattungsverfahren nach § 35f EnWG-E umgestellt, sodass THE als Marktgebietsverantwortlicher ab dem 01. Januar 2026 keine Gasspeicherumlage mehr erhebt.