Bilanzkreisverantwortliche


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Pressemitteilung

THE veröffentlicht Entgelte und Umlagen ab Oktober 2025

Berlin/Düsseldorf, 14. August 2025 Die Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht die Entgelte und Umlagen für die am 1. Oktober 2025 startende Umlageperiode. Die SLP-Bilanzierungsumlage, die RLM-Bilanzierungsumlage und das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas werden auf 0 EUR/MWh festgelegt. Das VHP Entgelt wird weiterhin 0,00198 EUR/MWh betragen, die Konvertierungsumlage beläuft sich auf 0,18 EUR/MWh.

Gemäß der Festlegung GaBi Gas 2.0 ist der Marktgebietsverantwortliche verpflichtet, zwei getrennte Bilanzierungsumlagen für SLP und RLM Entnahmestellen zu ermitteln und zu erheben. Die Festlegung der entsprechenden Bilanzierungsumlagen auf 0 EUR/MWh ist u.a. auf die wieder stabilere Markt- und Preissituation, die prognostizierte Entwicklung des Regelenergiebedarfs sowie auch auf die aktuellen Stände des jeweiligen Bilanzierungsumlagekontos zurückzuführen. 

Das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas ist gemäß der Festlegung Konni Gas 2.0 so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Ein Konvertierungsentgelt für die Konvertierungsrichtung von L-Gas nach H-Gas ist gemäß der genannten Festlegung nicht vorgesehen.

Auf Basis des aktuellen Standes des Konvertierungskontos und der durchgeführten Prognosen legt THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas weiterhin auf 0 EUR/MWh fest.

Die Konvertierungsumlage dient neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung. Bereits im Vorjahr war ein verändertes Konvertierungsverhalten der Marktteilnehmer zu beobachten. Konvertierung findet fast ausschließlich in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas statt. Insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit hohen Konvertierungsmengen in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas und des daraus resultierenden Regelenergiebedarfs wird die Konvertierungsumlage auf 0,18 EUR/MWh festgelegt.

Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, beträgt ab dem 1. Oktober 2025 0,00198 EUR/MWh und bleibt damit auf dem Stand des vorherigen Festlegungszeitraums.

Die Bilanzierungsumlagen, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt sowie das VHP-Entgelt werden für die Dauer von 12 Monaten festgelegt.