Bilanzkreisverantwortliche


Bilanzkreisverantwortliche


Entgelte und Umlagen 

In diesem Bereich veröffentlicht der Marktgebietsverantwortliche die aktuellen Entgelte und Umlagen. Die Berechnungsgrundlagedokumente stehen Ihnen hier zur Verfügung.

RLM Bilanzierungsumlage

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u.a. eine RLM Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die RLM Entnahmestellen beliefern. 

Die ab dem 1. Oktober 2023 gültige RLM-Bilanzierungsumlage beträgt 0 EUR/MWh.

Die ab dem 1. Oktober 2024 gültige RLM-Bilanzierungsumlage beträgt 0 EUR/MWh.

SLP Bilanzierungsumlage

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u.a. eine SLP Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die SLP Entnahmestellen beliefern.

Die ab dem 1. Oktober 2023 gültige SLP-Bilanzierungsumlage beträgt 0 EUR/MWh.

Die ab dem 1. Oktober 2024 gültige SLP-Bilanzierungsumlage beträgt 0 EUR/MWh.

VHP Entgelt

Gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur (BK7-11-003) ist der Marktgebietsverantwortliche seit dem  01. Oktober 2011 berechtigt, ein Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes zu erheben.

Das VHP Entgelt wird bei jeder nominierten Übertragung am Virtuellen Handelspunkt fällig und wird dabei sowohl dem aufnehmenden als auch dem abgebenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt.

Entsprechend der Vorgabe der Bundesnetzagentur ist die Höhe des Entgeltes von dem Marktgebietsverantwortlichen so zu wählen, dass die direkt und indirekt durch den Virtuellen Handelspunkt entstehenden Kosten gedeckt werden können. 

Das ab dem 1. Oktober 2023 gültige VHP Entgelt beträgt 0,00142 EUR/MWh.

Das ab dem 1. Oktober 2024 gültige VHP Entgelt beträgt 0,00198 EUR/MWh.

Konvertierungsentgelt (H-L)

Gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (BK7-16-050, „Konni Gas 2.0“) ist der  Marktgebietsverantwortliche berechtigt ein anreizorientiertes Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas zu erheben.

Ein Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von L-Gas nach H-Gas ist nicht vorgesehen.

Das ab dem 1. Oktober 2023 gültige Konvertierungsentgelt beträgt 0,21 EUR/MWh.

Das ab dem 1. Oktober 2024 gültige Konvertierungsentgelt beträgt 0 EUR/MWh.

Konvertierungsumlage

Zur Deckung der Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen im qualitätsübergreifenden Marktgebiet durch Konvertierungsmaßnahmen entstehen, kann der Marktgebietsverantwortliche eine Konvertierungsumlage erheben. Die Konvertierungsumlage wird auf alle täglich in einen Bilanzkreis eingebrachten physikalischen Einspeisemengen erhoben.

Die ab dem 1. Oktober 2023 gültige Konvertierungsumlage beträgt 0 EUR/MWh.

Die ab dem 1. Oktober 2024 gültige Konvertierungsumlage beträgt 0 EUR/MWh.

Gasspeicherumlage

Hintergrund der Erhebung ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorsieht.

Die ab dem 1. Juli 2024 gültige Gasspeicherumlage beträgt 2,50 EUR/MWh. Die Gasspeicherumlage ab 1. Januar 2024 beträgt 1,86 EUR/MWh.

Biogasumlage

Gemäß der Novelle des § 20 b GasNEV wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2014 erstmalig eine bundesweit einheitliche Biogasumlage eingeführt.

Gemäß § 7 der Kooperationsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung („KoV“) in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas veröffentlicht Trading Hub Europe den im Bundesgebiet einheitlich gültigen spezifischen Biogaskosten-Wälzungsbetrag. Der entsprechende Biogaskosten-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der Fernleitungsnetzbetreiber erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.

Die Biogasumlage für das Kalenderjahr 2024 beträgt 0,8381 EUR/kWh/h/a.

Die Biogasumlage für das Kalenderjahr 2025 beträgt 1,0542 €/kWh/h/a.

Marktraumumstellungsumlage

Die Marktraumumstellungsumlage (MRU-Umlage) wird gem. § 25 der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag bzw. gem. § 10 KoV über alle Netze bundesweit gewälzt und an allen Ausspeisepunkten zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern sowie Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.

Der spezifische Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung beträgt im Kalenderjahr 2024 bundesweit 0,6711 €/kWh/h/a. 

Der spezifische Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung beträgt im Kalenderjahr 2025 bundesweit 0,6713 €/kWh/h/a.

 

 

Entgelte & Umlagen

Produkt Typ