Unternehmen, Pressemitteilung, BKV
Am 30. April 2022 ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen in Kraft getreten. Wesentlicher Gegenstand des Gesetzes sind Regelungen zur Befüllung der Erdgasspeicher in Deutschland.