Die Änderung betrifft die Entfernung von Ein- und Ausspeisepunkten, die nicht mehr vermarktet werden (Lfd. Nr. 105; 250; 261; 262), die Neuaufnahme eines Punktes (Lfd. Nr. 268) sowie die Neuaufnahme der Regelenergiezone „HNA“, die entsprechend an den Punkten (Lfd. Nr. 257; 258 und 259) angepasst wurde.
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